Pressemitteilung 10. Dezember, Internationaler Tag der Menschenrechte

Mexiko: Geplantes Gesetz zur „inneren Sicherheit“ soll den Einsatz des Militär im Land legitimieren - national und international große inhaltliche, verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken

Ein halbes Jahr vor den Präsidentschaftswahlen im Juli 2018 plant die Regierung, den Einsatz des Militärs im Landesinneren gesetzlich zu legitimieren und auszuweiten. Eine derartige Regelung widerspricht sowohl der mexikanischen Verfassung (Art. 21), als auch den Empfehlungen der UN und des Interamerikanischen Menschenrechtssystems. Gleichzeitig haben Bedrohungen, Verfolgung und Einschüchterungen von Menschenrechts-verteidiger*innen und Morde an Journalist*innen in 2017 zugenommen.

Am 30. November stimmte die Mehrheit der Abgeordnetenkammer des mexikanischen Kongresses für einen Gesetzesentwurf zur Inneren Sicherheit. Dieser wurde zur schnellen Weiterbehandlung an den Senat verwiesen. Durch das Gesetz soll der Einsatz des Militärs im Landesinneren gesetzlich verankert werden.

Dies widerspricht den Empfehlungen der UN und des Interamerikanischen Menschenrechtssystems, einen Rückzugsplan für den Einsatz des Militärs zu entwerfen und es von der Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben im Inneren des Landes abzuziehen. Vielmehr sollten zivile Sicherheitskräfte für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ausgebildet, sowie eine effiziente Strafverfolgung umgesetzt werden.

Bereits heute agieren Marine und Armee in 26 Bundesstaaten: Der Einsatz führte zu einer Verschlechterung der Menschenrechtslage und Übergriffe blieben überwiegend straflos, wie nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen dokumentierten.

Laut einer Studie des Instituts “Belisario Dominguez” des mexikanischen Senats vom Januar 2017 wurden seit 2006 in sieben Bundesstaaten mit hohen Mordraten Militärs eingesetzt: In sechs dieser Bundesstaaten nahm die Gewalt in der Folge deutlich zu. In zehn Jahren Einsatz, gab es weder eine öffentliche Evaluierung der Durchführung des Militäreinsatzes und der erzielten Resultate noch eine detaillierte Analyse der Polizeieinheiten des Landes. In den Bundesstaaten, in denen in den letzten Jahren Angehörige des Militärs als Minister für öffentliche Sicherheit eingesetzt wurden, befinden sich heute die 50 gewalttätigsten Landkreise bundesweit. In einem Drittel der 32 Bundesstaaten Mexikos sind Militärangehörige für die innere Sicherheit verantwortlich. Fünf dieser Bundesstaaten gelten mittlerweile als die unsichersten in Mexiko.

Das Ziel, eine militärische Lösung zu favorisieren, ohne die grassierend hohe Straflosigkeitsrate von über 95% drastisch zu senken, kann unter diesen Voraussetzungen nicht funktionieren. Es besteht die Gefahr, dass die Verabschiedung eines derartigen Gesetzes zu einem weiteren Anstieg von Menschenrechtsverletzungen führt und die Bedrohung von Menschenrechtsverteidiger*innen anhält.

Wie das mexikanische Menschenrechtsnetzwerk „Todos los derechos para todas y todos“ in seinem Bericht vom 5. September 2017 feststellt, sind besonders Menschenrechtsverteidiger*innen von Bedrohungen, willkürlichen Verhaftungen und Verschwindenlassen betroffen. An diesen Straftaten sind staatliche Akteure in hohem Maße beteiligt. 2016 wurde Mexiko von der Organisation „Reporter Ohne Grenzen“ als gefährlichstes Land für Medienschaffende außerhalb von Kriegsgebieten bewertet. Innerhalb des laufenden Jahres wurden bislang 11 Journalist*innen in Mexiko ermordet. Bei den Fällen von getöteten Journalist*innen liegt die Straflosigkeit laut dem vorläufigen Bericht der Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit der UNO und der Interamerikanischen Menschenrechts-kommission vom 4. Dezember diesen Jahres bei fast 100%.

Zur wirksamen Bekämpfung der Übergriffe müssen strafrechtliche Ermittlungen effizient ausgeübt, bestehende Schutzmechanismen gestärkt und präventive Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen entwickelt und umgesetzt werden.

Zur Bekämpfung der Straflosigkeit hat der UN-Hochkommissar für Menschenrechte u. a. empfohlen, einen beratenden Ausschuss einzusetzen, der die Gründe für die Straflosigkeit aufarbeitet und Strategien zu ihrer wirksamen Bekämpfung erarbeitet.

Aber stattdessen sind „Übergriffe auf Menschenrechtsverteidiger*innen in Mexiko mittlerweile zu einer gängigen Praxis geworden“, so der Leiter des mexikanischen Menschenrechtsnetzwerks, Fernando Ríos Martínez. „Es fehlt an dem politischen Willen der Regierung, diese Menschen zu schützen“.

Ríos Martínez befindet sich vom 4. bis 15. Dezember in Europa, um die Studie des Netzwerks vorzustellen. Ríos Martínez wird sich in Berlin, Brüssel und Genf bei der deutschen Regierung, der EU und der UNO dafür einsetzen, dass die internationale Staatengemeinschaft diese Forderungen unterstützt.

 

Informationen zur Menschenrechtslage in Mexiko finden Sie unter:

www.mexiko-koordination.de

www.facebook.com/DeutscheMenschenrechtskoordinationMexiko

Kontakt:
Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko

Dr. Carola Hausotter, email: mexmrkoordination@gmx.de; +49 (0)711-57646879

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