Mexiko: Regierung behindert Entschädigung für Opfer des Drogenkrieges
Mexiko-Stadt. Die Kontroverse um das in Mexiko von Senat und Abgeordnetenhaus einheitlich angenommene Gesetz zur Entschädigung von Opfern des Drogenkrieges (Ley General de Victimas) spitzt sich erneut zu. Nach fortwährender Unstimmigkeit zwischen Mexikos Regierung und den Abgeordneten beider Kammern hat das Innenministerium nun die Veröffentlichung der Abstimmung bis auf weiteres verhindert.
Das Ley General de Victimas ist vor allem aus den Bemühungen der mexikanischen "Bewegung für Frieden mit Gerechtigkeit und Würde" entstanden. Diese setzt sich für ein Ende des mexikanischen Drogenkriegs ein und fordert eine Entmilitarisierung sowie die Einrichtung einer Wahrheitskommission. Das umstrittene Gesetz verpflichtet die Regierung dazu, den zahlreichen Opfern von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen des Drogenkriegs materielle und moralische Unterstützung zu leisten. Vorgesehen ist die Errichtung eines Exekutivausschusses (Comisión Ejecutiva de Atención a Víctimas), der für die Umsetzung der vorgesehenen Ziele des Gesetzes zuständig sein wird.