Offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundesrats gegen Freihandelsabkommen
45 NGOs wenden sich gegen die Ratifizierung des Assoziierungsabkommens EU-Peru/Kolumbien im Bundesrat
Berlin, 5. April 2013
Ein breites Bündnis aus kirchlichen Hilfswerken, Menschenrechts-,
Entwicklungs- und Umweltorganisationen appelliert an Sie:
Stimmen Sie dem Gesetz zum Handelsabkommen mit Kolumbien und Peru
nicht zu!
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU, Peru und Kolumbien wird die
menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Probleme verschärfen und droht, die
politischen Handlungsspielräume der Parlamente auf nationaler und auf Länderebene
zu beschneiden.
Im Deutschen Bundesrat wird im April das Gesetz zu dem Handelsübereinkommen
vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten
einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits zur Zustimmung gemäß Artikel 84,
Absatz 1, Satz 5 und 6 GG vorgelegt. Die unterzeichnenden Organisationen haben
Grund zur Sorge, dass dieses Abkommen die menschenrechtlichen, sozialen und
ökologischen Probleme in Peru und Kolumbien verschärfen wird. Diese Einschätzung
wurde von den Oppositionsparteien im Bundestag geteilt. Die Fraktionen von SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke stimmten am 21. März 2013 geschlossen
gegen den derzeitigen Entwurf des Freihandelsabkommens mit der Begründung, dass
in dessen Nachhaltigkeitskapitel verbindliche Überprüfungs-, Sanktions- und
Streitbeilegungsmechanismen fehlen.
Im internen bewaffneten Konflikt in Kolumbien wurden bislang etwa vier Millionen
Menschen vertrieben, mehr als 16.000 Personen gelten als zwangsweise
Verschwundene. Allein 2011 wurden 34 GewerkschafterInnen ermordet. Das
Handelsabkommen enthält keine verbindlichen und effektiven Regelungen für die
Einhaltung der Menschenrechte. Es wird zudem jene Sektoren der Wirtschaft in
Kolumbien stärken, die für die massiven Vertreibungen mitverantwortlich sind, wie
etwa Bergbau, Agrobusiness und große Infrastrukturprojekte. Es besteht dadurch eine
akute Gefahr, dass die Umsetzung des Abkommens durch die Liberalisierung dieser
Sektoren selbst zur Verletzung von Menschenrechten beitragen wird.
Ferner sieht das Abkommen keine verbindlichen Umweltstandards vor, die
sicherstellen könnten, dass Rohstoffförderung, Ausbreitung von Ölpalm-Plantagen und
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großflächige Landakquisitionen nicht die Lebensgrundlagen der lokalen Bevölkerung
zerstören. 2012 wurden allein in Peru 146 Umweltkonflikte gezählt und die Regierung
geht in den betroffenen Regionen mit Polizei und Militär gegen Menschen vor, die sich
gegen Landraub und die Vergiftung des Wassers wehren. Bei diesen Konflikten starben
im letzten Jahr 16 Menschen.
Artikel 25 des Abkommens verbietet Kolumbien und Peru, Ausfuhrzölle oder sonstige
Ausfuhrbeschränkungen beizubehalten oder neue einzuführen. Damit soll das
Abkommen europäischen Unternehmen freien Zugang zu den Rohstoffen dieser
Länder verschaffen. Doch gerade eine Regulierung und Besteuerung von Exporten
kann, im Zusammenspiel mit einer verantwortungsvollen Bergbaupolitik, ein wichtiges
Instrument zur ökologischen und sozialen Reform des Rohstoffsektors sein und dazu
beitragen, dass größere Teile der Bevölkerung vom Rohstoffreichtum profitieren. Das
Abkommen hingegen nimmt in Kauf, dass die menschenrechtlichen, sozialen und
ökologischen Probleme durch den Rohstoffabbau weiter zunehmen und die dadurch
ausgelösten Konflikte sich verschärfen. Hauptursache dieser Konflikte sind Bergbau
und Ölförderung, zum Großteil für den Export.
Internationale Bergbaukonzerne sind nachweislich als Verursacher an Umweltschäden
und Verstößen gegen die ILO-Kernarbeitsnormen beteiligt. In Anbetracht der
andauernden Landkonflikte und der häufig ungeklärten Landtitel in Peru und
Kolumbien besteht ein hohes Risiko, dass vermehrte Investitionen in Bergbauprojekte
zu weiteren Menschenrechtsverletzungen führen. Der rücksichtslose Abbau der
Rohstoffe in den Ländern forciert Vertreibung und Konflikte. Zudem geht diese Form
des Rohstoffabbaus mit Verletzungen der von Kolumbien und Peru ratifizierten ILOKonvention
169 einher, die das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung
der indigenen Bevölkerung verbindlich festschreibt.
Eine Gefährdung des Menschenrechts auf Nahrung entsteht, weil sich Peru und
Kolumbien in dem Abkommen dazu verpflichten, die Einfuhrzölle auf 90 Prozent der
landwirtschaftlichen und anderen Güter abzuschaffen. Der ungeschützten Konkurrenz
durch zum Teil hoch subventionierte Produkte aus der EU, wie etwa Milchpulver, sind
viele kleinbäuerliche Betriebe in diesen Ländern nicht gewachsen. Erleichterte und
subventionierte Einfuhren aus der EU können daher zu Einkommensverlusten bis hin
zur Existenzgefährdung bei kolumbianischen und peruanischen Landwirten führen, von
denen viele ohnehin bereits von Hunger und Armut getroffen oder bedroht sind.
Angesichts der erheblichen ökonomischen Asymmetrien zwischen den
Handelspartnern droht eine weitgehende Liberalisierung eine Entwicklung der beiden
lateinamerikanischen Staaten über die Rolle als rein rohstoffexportierende Länder
hinaus zu verhindern. Um sich aus der Exportabhängigkeit zu befreien, brauchen Peru
und Kolumbien politische Handlungsspielräume zur Regulierung ihrer Wirtschaft –
doch eben diese Spielräume schränkt das geplante Abkommen ein.
Die im Handelsabkommen vereinbarten Liberalisierungen der Finanzmärkte
erschweren die internationalen Bemühungen zur Regulierung des Finanzsektors und
erleichtern Geldwäsche und Steuerhinterziehung. So könnten Finanzakteure riskante
Geschäfte eingehen und anbieten, ohne ausreichend von einer der Vertragsparteien
kontrolliert zu sein. Das Abkommen schützt auch nur unzureichend das Recht der
Vertragsparteien, Kapitalflüsse zu überwachen. In seiner derzeitigen Form
konterkariert das Freihandelsabkommen zudem die aktuellen Pläne zu einer EUFinanzmarktreform
zur Eindämmung der Krise. Während auf EU-Ebene versucht wird,
Kapitalverkehrskontrollen, eine gemeinsame Bankenaufsicht sowie mehr Transparenz
im Finanzsektor durchzusetzen, sind solche Mechanismen im Freihandelsabkommen
nicht vorgesehen.
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Im Bereich der geistigen Eigentumsrechte werden Kolumbien und Peru in Artikel 232
verpflichtet, die Standards des Sortenschutzabkommens UPOV in der Version von
1991 umzusetzen. Kolumbien und Peru sind beide UPOV-Mitglieder. Bisher hat jedoch
nur Peru den UPOV 91 Act ratifiziert. Kolumbien handelt weiter nach dem UPOV 78 Act,
der wesentlich mehr Freiheiten für den Austausch und den Weiterverkauf von Saatgut
beinhaltet. Mitglieder, die den Act von 1991 ratifiziert haben, müssen Gesetze
erlassen, welche den Austausch und Weiterverkauf kommerziellen Saatguts während
der 20-jährigen Geltungsdauer des Sortenschutzes verbieten und auch die
Wiederaussaat nur gegen Entrichtung von Nachbaugebühren erlauben. Dies zerstört
die traditionelle bäuerliche Praxis des freien Austauschs von Saatgut, erschwert den
Zugang von Bauerngemeinschaften zu Saatgut, erhöht ihre landwirtschaftlichen
Produktionskosten und gefährdet damit ihr Menschenrecht auf Nahrung. Kolumbien
darf daher nicht verpflichtet werden, seinen Status von UPOV 78 auf UPOV 91 zu
verändern.
Zusätzlich wird durch sogenannte Datenexklusivität die Marktzulassung von Generika
verhindert oder zumindest deutlich verzögert. Es kann dazu führen, dass die noch
verbliebenen und in den WTO-Abkommen garantierten Schutzklauseln ausgehebelt
werden, die es ermöglichen, Patente außer Kraft zu setzen und qualitativ gleichwertige
aber wesentlich kostengünstigere Kopien von Originalprodukten zu beziehen. Die
kostensenkende Wirkung der Konkurrenz durch Generika ist gerade im Hinblick auf
HIV/Aids-Präparate häufig lebensnotwendig. Vor allem dank Generika ist es möglich,
dass heute rund acht Millionen Menschen lebensrettende HIV-Medikamente erhalten.
Wir haben große Zweifel, dass ein Abkommen, das in seinen Kernbestandteilen so
viele Probleme birgt, durch unverbindliche Nebenerklärungen verbessert werden kann.
So soll beispielsweise eine vom EU-Parlament im Juni 2012 verabschiedete Resolution
eine Überprüfung sozialer, arbeitsrechtlicher und Umwelt-Standards sowie der
Menschenrechtssituation in Kolumbien und Peru gewährleisten. Beide Länder hatten
dem Europäischen Parlament dazu einen Aktionsplan vorgelegt. Doch sowohl die
kolumbianische Gewerkschaftsakademie (ENS) als auch zivilgesellschaftliche
Organisationen kritisieren die mangelnde Verbindlichkeit dieser Aktionspläne. Das
wesentliche Defizit dieser Resolution besteht darin, dass sie am Fehlen von
Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen Menschenrechts-, Sozial- und
Umweltklauseln im Abkommen selbst nichts ändert.
Wir bitten Sie daher:
· Stimmen Sie dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner derzeitigen
Fassung und unter diesen Umständen nicht zu, um die dramatische Situation in
Kolumbien und Peru nicht zu verschärfen.
· Setzen Sie sich dafür ein, dass Menschenrechte, ILO-Kernarbeitsnormen,
Umweltstandards und die Mitwirkungsrechte der Bevölkerung oberste Priorität
haben und umgesetzt werden.
· Setzen Sie sich dafür ein, dass künftig vor Beginn von Verhandlungen und vor
einer Ratifizierung von Handelsabkommen der EU umfassende
menschenrechtliche Folgeabschätzungen vorgenommen werden.
· Setzen Sie sich für eine faire und gerechte Handelspolitik mit Peru und
Kolumbien ein, die der besonderen Situation dieser Länder Rechnung trägt und
ihnen die notwendigen politischen Handlungsspielräume sichert.
Mit freundlichen Grüßen,
im Namen der mitunterzeichnenden Organisationen
Christiane Schwarz, kolko e.V.
kolko e.V. | www.kolko.de | mail@kolko.net | ++49+30-42 80 91 07 3
Unterzeichnende Organisationen
• action pro colombia e.V., Aachen
• ADVENIAT
• AG Bergbau in Kolumbien (Berlin)
• AG Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung der Deutschen
Franziskanerprovinz
• AKTION FRIEDENSDORF - Kinder in Not e.V. Mönchengladbach
• Aktionsbündnis gegen AIDS
• Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe (AGEH) e.V.
• Attac Deutschland
• Berliner Entwicklungspolitische Ratschlag (BER)
• Brot für die Welt / EED
• Bundeskoordination Internationalismus (BUKO)
• Dachverband Entwicklungspolitik Baden-Württemberg e.V., DEAB
• Deutscher Caritasverband e.V.
• Eine Welt Netzwerk Hamburg e.V.
• erlassjahr.de - Entwicklung braucht Entschuldung
• Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika e.V., Berlin (FDCL)
• FIAN - Food First Informations- und Aktions-Netzwerk
• FOKUS e.V. - Perusolidarität im Welthaus Bielefeld
• Forum Umwelt und Entwicklung
• ila - Informationsstelle Lateinamerika e.V., Bonn
• Informationsbüro Nicaragua e. V. , Wuppertal
• Informationsstelle Peru e.V., Freiburg
• informationszentrum 3. welt - iz3w
• INKOTA-Netzwerk e.V.
• Kairos Europa e.V.
• Kampagne „Bergwerk Peru – Reichtum geht, Armut bleibt“
• Katholische Arbeitnehmerbewegung – Diözesanverband Freiburg
• kolko - Menschenrechte für Kolumbien e.V.
• Kolping-Bildungswerk München und Oberbayern e.V.
• Kolumbiengruppe e.V. Nürtingen
• Kolumbienkampagne Berlin
• Lateinamerika AK im Nord Süd Forum
• Lateinamerika Nachrichten e.V.
• MISEREOR
• Missionszentrale der Franziskaner
• Ökumenisches Büro für Frieden und Gerechtigkeit e.V.
• Oxfam Deutschland e.V.
• pax christi-Kommission Eine Welt
• Perugruppe München
• PowerShift - Verein für eine ökologisch-solidarische Energie- & Weltwirtschaft e.V.
• Rettet den Regenwald e.V.
• Robin Wood
• Terre de Hommes
• WEED - Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e.
• Zusammenschluss Bayerischer Bildungsinitiativen e.V.
kolko e.V. | www.kolko.de | mail@kolko.net | ++49+30-42 80 91 07