Gericht in Honduras verweigert Umweltverteidigern von Guapinol die Freiheit
Von Redaktion Criterio
Übersetzung: Daniela Dreißig
criterio.hn
Tegucigalpa. Obwohl der Oberste Gerichtshof das Verfahren gegen die Umweltschützer von Guapinol aufgehoben hat, verweigert das Gericht in Trujillo die endgültige Freilassung. Die acht Männer waren 914 Tage lang unrechtmäßig inhaftiert.
Juana Zúniga, Mitglied des Gemeindekomitees zur Verteidigung der Gemeingüter von Tocoa und Partnerin eines der acht angeklagten Verteidiger, erklärte gegenüber Criterio, dass die Freilassungsbescheide nur "vorläufig" erteilt wurden.
Juana Zúniga, Mitglied des Gemeindekomitees zur Verteidigung der Gemeingüter von Tocoa und Partnerin eines der acht angeklagten Verteidiger, erklärte gegenüber Criterio, dass die Freilassungsbescheide nur "vorläufig" erteilt wurden.
Diese Entscheidung des Gerichts von Tocoa weckt die Befürchtung, dass versucht wird, den Fall neu aufzurollen oder zu manipulieren. "Wir wissen, dass der bisherige Prozess manipuliert wurde, dass unsere Mitstreiter 914 Tage lang ihrer Freiheit beraubt wurden und dass das Unternehmen uns weiterhin belästigen wird", sagte Zúniga.
Die Umweltverteidigerin erklärte, es bestehe weiterhin eine Möglichkeit, die Gemeinden, die sich gegen die drohende Umweltverschmutzung der Flüsse Guapinol und San Pedro und des Nationalparks Carlos Escaleras wehren, zu kriminalisieren und zu schikanieren.
"Wir wissen, dass wir einen Sieg errungen haben, jedoch ist der Nationalpark noch immer zerstückelt. Unser Anliegen ist die sofortige Annullierung des Projekts, da es der Kernzone und den Gemeinden schadet, die durch die [kontaminierten] Flüsse unsere Gemeinden versorgt werden", erklärt sie weiter.
Zúniga nahm an der Vorstellung des Berichts "Zur Lage der Menschenrechte in Honduras 2021" des UN-Büros des Hochkommissariats für Menschenrechte teil. Dem Bericht zufolge wurden im Jahr 2021 302 Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger und Journalisten verübt. Davon richteten sich 169 gegen Umwelt- und Landverteidiger.
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Colón wird als das Departamento, nach Francisco Morazán, mit der zweithöchsten Zahl von Angriffen auf Menschenrechtsverteidiger angegeben.
Das Dokument weist darauf hin, dass die Kriminalisierung der Guapinol-Verteidiger auf ihren Widerstand gegen ein Bergbauprojekt in einem Schutzgebiet zurückzuführen ist. Die UN-Organisation bekräftigt ihre Besorgnis über die missbräuchliche Anwendung des Strafrechts gegen diese Umweltschützer, die durch ihre Aktivitäten Menschenrechte verteidigt hätten.
Criterio sprach auch mit Kenia Oliva, Anwältin der Kanzlei Justicia para los pueblos. Sie bestätigt, dass die Richter Ricardo Rodríguez Barahona, Henry Geovanny Duarte Zaldivar und Franklin Marvin Araliz Santos eine nur vorläufige Entlassung entschieden haben, obwohl "das eingereichte Rechtsmittel die Anklageschrift für null und nichtig erklärt und kein anderes dagegen eingereicht wurde".
Die Juristin, die zum Anwaltsteam der acht Umweltschützer gehört, wies darauf hin, dass das Urteil bereits rechtskräftig ist und dies, wie von der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs angeordnet, vollstreckt werden muss.
"Das Gericht begeht jedoch weiterhin Straftaten, indem es eine vorläufige Entlassung ausspricht" – und damit an seinem Fehlverhalten festhalte. "Wir werden weiter insistieren, da das Gericht eindeutig sein Amt missbraucht und eine vorläufige Freilassung ausspricht, obwohl sie endgültig sein sollte", unterstreicht Oliva.