Prozess in El Salvador wegen Fehlgeburt wieder aufgenommen
Von Melanie Schnipper, amerika21
San Salvador. Der Fall von Evelyn Beatriz Hernández Cruz, die wegen des Vorwurfs der Tötung ihres Kindes wegen einer erlittenen Fehlgeburt schon einmal vor Gericht stand und verurteilt wurde, wird nun neu verhandelt. Das erste Urteil, das sie zu 30 Jahren Haft verurteilte, wurde im Oktober 2018 aus Mangel an Beweisen vom Obersten Gerichtshof annulliert. Es ordnete ein neues Verfahren mit anderen Richtern an. Im Februar dieses Jahres wurde Hernández freigelassen.
Der neu angesetzte Prozess wurde nun am 15. Juli wieder aufgenommen, jedoch noch am selben Tag wieder unterbrochen. Am heutigen 26. Juli soll das Verfahren fortgeführt werden. Die Presse war von der Verhandlung ausgeschlossen. Anwesend waren unter anderem Mitglieder der Frauenrechtsorganisation Agrupación Cuidadana, die Hernández unterstützt, sowie der deutsche Botschafter in El Salvador, Bernd Funke, und Maryse Guilbeault, die kanadische Botschafterin.
Hernández wurde im Juli 2017 des schweren Mordes für schuldig gesprochen und anschließend zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. 2016, im Alter von 18 Jahren hatte sie ein Kind geboren, das kurz danach verstorben war. Laut den medizinischen Gutachten gab es keinen Hinweis auf vorsätzlichen Mord. Das Kind war auf Grund von eingeatmeten Exkrementen gestorben, welchen es ausgesetzt war, weil es bei der Geburt in die Latrine gefallen war. Die Verteidigung legte nach dem Urteil Berufung ein und brachte den Prozess vor die höchste Strafkammer des Landes. Der Oberste Gerichtshof urteilte daraufhin im Oktober 2018, dass es keine Beweise für einen vorsätzlichen Mord gäbe, und annullierte das Urteil. Hernandez wurde dann im Februar freigelassen.
Ihre Verteidigerin, Bertha Deleón, sagte der Presse, dass sie weiterhin für die Freiheit von Hernández kämpfen werde, weil sie unschuldig sei. Die Staatsanwaltschaft besteht auf der Anklage des schweren Mordes, gesteht der Angeklagten jedoch in diesem Verfahren zu, dass der vorgeworfene Mord durch Unterlassung geschehen sei. Sie beschuldigt Hernandez, die Schwangerschaft verheimlicht und ihrem Kind nach der Geburt nicht geholfen zu haben. Deleón stellte aber auch das in Zweifel, weil die Staatsanwaltschaft auch für dieses Delikt keine Beweise habe. Hernández selbst bezeichnete sich vor dem Verfahren als unschuldig und gab sich zuversichtlich.