30 Jahre Haft wegen Fehlgeburt
Zu Unrecht im Gefängnis - Begnadigung jetzt!
Zwei bis acht Jahre Haft stehen in El Salvador auf eine Abtreibung. Nach der 22. Schwangerschaftswoche wird diese als Mord gewertet und mit 30 oder noch mehr Jahren Gefängnis geahndet. Doch damit nicht genug: Viele Frauen sind inhaftiert und wegen Mordes verurteilt, die gar keine Abtreibung vorgenommen haben. Fast immer sind es Frauen aus ärmlichen Verhältnissen, die keinen oder nur unzureichenden Zugang zu medizinischer Versorgung haben und deshalb Früh- oder Fehlgeburten hatten. Sie trafen auf Staatsanwälte und Richter, die ihre Fälle unzureichend untersucht und voller Vorurteile geurteilt haben.
Die Kampagne „Freiheit für die 17”
Verantwortlich für die skandalösen Zustände ist das absolute Abtreibungsverbot in El Salvador. Es diskriminiert Frauen und tritt ihre reproduktiven Rechte mit Füßen. Die „BürgerInnenvereinigung zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs“ aus El Salvador hat die Kampagne „Freiheit für die 17“ ins Leben gerufen und beim salvadorianischen Parlament einen Antrag auf Begnadigung für 17 Frauen eingereicht, bei denen alle weiteren juristischen Mittel erschöpft sind. Im November 2014 kam eine Frau frei, deren Haftzeit abgelaufen war. Eine weitere Frau wurde im Januar 2015 begnadigt. Die anderen 15 Frauen sind weiterhin abhängig von der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in El Salvador.
Druck aus Deutschland erzeugen
Das Ökumenische Büro unterstützt die die Kampagne von INKOTA „Freiheit für die 17“. Seit Monaten blockieren die Richter und Richterinnen des Obersten Gerichtshofs den Begnadigungsprozess, obwohl sie laut Gesetz längst hätten reagieren müssen. Gemeinsam können wir die Mitglieder des Obersten Gerichtshofs dazu bewegen, sich für die Begnadigung der restlichen 15 Frauen auszusprechen. Je mehr Menschen aus Deutschland sich an der Aktion beteiligen, desto schwerer wird es für das Oberste Gericht El Salvadors, die Begnadigungsgesuche für die 15 Frauen weiter zu ignorieren.
Weitere Informationen finden sich bei INKOTA und in dem Artikel von Michael Krämer Freiheit für die 17 Frauen aus der Zeitschrift südlink 168.
Appell an den Obersten Gerichtshof El Salvadors