Wenn ja, ist ein weiterer wichtiger Schritt gegen die Straflosigkeit in Honduras getan und die Ermittlungen können in Richtung der mutmaßlichen weiteren Autor*innen des Verbrechens (Mitglieder der Unternehmerfamilie Atala Zablah) voranschreiten. Sollten allerdings größere Schwächen und Fehler in die Urteilsbegründung „eingebaut“ sein, ist den Möglichkeiten der Verteidiger*innen den Prozess annullieren zu lassen, Tür und Tor geöffnet. Damit wären auch die Chancen, die weiteren Auftraggeber*innen zur Verantwortung zu ziehen und die mutmaßliche Komplizenschaft des Staates an dem Mord aufzudecken, verbaut. Dem Vernehmen nach liegt ein Antrag auf Revision des Verfahrens gegen die 2018 verurteilten Auftragskiller und Mittelsmänner bereits beim zuständigen Gericht, der nächste könnte folgen.
Berta Cáceres war in der Nacht vom 2. auf den 3. März 2016 in ihrem Haus in La Esperanza-Intibucá erschossen worden. Hintergrund war ihr Widerstand gegen das Wasserkraftwerk „Agua Zarca“, das u.a. mit Beteiligung des damaligen Siemens-Joint Ventures Voith Hydro und Ko-Finanzierung durch niederländische und finnische Entwicklungsbanken gebaut werden sollte. Die Tat zielte darauf ab, die Opposition der indigenen Gemeinden am Gualcarque-Fluss zu brechen und den Zivilen Rat der indigenen und Volksorganisationen von Honduras (COPINH) zu zerstören.
Wir unterstützen die Forderungen des COPINH:
1. Die Erste Kammer der Nationalen Strafkammer in Tegucigalpa muss eine Strafe verhängen, die den in der Verhandlung erbrachten Beweisen entspricht. Die mörderischen, frauenfeindlichen, rassistischen und konspirativen Handlungen von David Castillo gegen Berta Cáceres wurden umfassend nachgewiesen.